Symbolbild: Richterhammer, Gesetzbuch und Paragraf 188 vor dem Reichstagsgebäude
Symbolbild: Debatte über Paragraf 188 des Strafgesetzbuches

AfD will Sonderparagrafen für Politiker-Beleidigung streichen

Die AfD-Fraktion will Paragraf 188 des Strafgesetzbuches ersatzlos streichen. Die Vorschrift regelt Verleumdung, üble Nachrede und Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine strengere Bestrafung.

In ihrem Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag kritisiert die Fraktion, seit der Verschärfung der Regelung sei es wiederholt zu äußerst fragwürdigen Entscheidungen und Verurteilungen auf Grundlage des Paragrafen gekommen.

Aus Sicht der Antragsteller lässt sich ein besonderer strafrechtlicher Schutz für Politiker nicht rechtfertigen. Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung seien bereits durch die allgemeinen Vorschriften des Strafgesetzbuches erfasst. Politisch tätige Personen dürften gegenüber anderen Bürgern nicht privilegiert werden.

Über den Entwurf mit der Bundestagsdrucksache 21/6328 wird derzeit in den zuständigen Ausschüssen beraten. Ob eine Mehrheit für die Abschaffung des umstrittenen Sonderparagrafen zustande kommt, ist offen.

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