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#Wahlrechtsreform: Noch ein Stöckchen, über das zu Springen sich nicht lohnt

Gespielte Entrüstung bei der gespielten Opposition über den Vorschlag der “Ampel” für ein neues Wahlrecht. Auf allen Kanälen tobte sich der Politmob gestern aus. Höchste Zeit, um auszusteigen!

Ich fasse mal kurz zusammen. Die “Ampelkoalition” will die Direktkandidaten abschaffen und nur noch parteiverlesene Konformisten auf den Listen dem Wähler als Option präsentieren. Da regt sich die Union auf, weil CSU/CDU traditionell die meisten Direktkandidaten in den Bundestag entsenden und sich in der Folge das Parlament immer mehr aufgebläht hat. Was hat der Wähler von dem ein oder anderen Prozedere, außer, dass ein paar Millionen Steuergelder eingespart werden, wenn der Bundestag wieder kleiner wird? Nichts!

Es bleibt bei der “repräsentativen Demokratie”, die mit Direkt- oder nur Listenkandidaten keine echte Demokratie sein kann. Punkt. Mit der Einschränkung “repräsentativ” verhält es sich in etwa so wie mit den “Grundrechten”, die durch das Grundgesetz geschützt werden sollen. Hier das Beispiel “Versammlungsrecht”, inzwischen durch die Verwendung von Gendersprache seitens des Innenministeriums nochmals entwertet:

Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen.

Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht nach Art. 8 Abs. 2 GG durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Die maßgeblichen Regelungen hierzu finden sich im Versammlungsgesetz des Bundes (VersammlG). Für die Durchführung der Versammlungsgesetze sind die Länder zuständig.

Die Länder Bayern, Berlin (teilweise), Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben eigene Landesversammlungsgesetze erlassen. In allen anderen Ländern gilt das Versammlungsgesetz des Bundes.
Quelle: Innenministerium

Zum einen steht dort “alle Deutschen” und nicht etwa “alle Schweden”, wie Greta. Oder Pro-Erdogan Türken, PKK Kurden, al-Quds-Tag Palästinenser und sonstige Schreihälse, die jährlich für kostenintensive Polizeieinsätze sorgen und ihre ethnischen Konflikte in der Mitte unserer Gesellschaft austragen. Wie in der Praxis mit Deutschen umgegangen wird, die ihre Grundrechte einfordern, hat man nicht nur in Berlin oft genug gesehen. Alte Frauen und Rollstuhlfahrer wurden auf “Corona-Demos” brutal zusammengeprügelt. Verantwortlich ist die korrupte Politik, die die Polizei als verlängerten Arm zur Durchsetzung ihrer Interessen missbraucht. Sie können sich stets auf die im Grundgesetz genannten Einschränkungen berufen, Absatz 2. De facto gibt es also gar keine Versammlungsfreiheit, denn diese gilt entweder oder ist eingeschränkt. Beides zusammen geht nicht. Das Grundgesetz könnte man auch Gummigesetz nennen. Wer dank Gewaltenteilung den Finger am Drücker hat, kann die Paragraphen auslegen wie er will, der unbewaffnete, friedliche Bürger hat dem nichts entgegen zu setzen.

So nun auch bei der Wahlrechtsreform. Martin Huber, CSU, hat nicht Unrecht mit dem Schurkenstaatenvergleich, aber wenn schon, dann bitte das gesamte System betrachten. Auch die so gelobten Direktkandidaten stehen nicht automatisch für “mehr Demokratie”, nur weil sie etwas mehr Einsatz bringen müssen, als Listenheinis. Ohne Förderung durch eine Partei haben auch sie schlechte Karten, Ausnahmen einiger weniger Parteiloser bestätigen die Regel. Das gesamte “repräsentative” System ist alles Mögliche, nur eines nicht – demokratisch. Und daran will niemand rütteln.

Damit sind wir wieder bei der Frage “Wahl oder Nichtwahl” angelangt. Die Argumente für und wider sind bekannt. Ja merkt denn niemand, wie die Zeit verrinnt, sinnlos? Und komme mir niemand mit den Eidgenossen, dieser Schweiz, die als Ganzes das Frauenwahlrecht noch nicht so lange kennt…