Joggen ist eine beliebte Sportart, die viele Vorteile für die Gesundheit und das Wohlbefinden bietet. Doch Joggen birgt auch Risiken, sowohl für die Jogger selbst als auch für andere Verkehrsteilnehmer. Immer wieder kommt es zu Unfällen, bei denen Jogger verletzt oder getötet werden oder andere schädigen. Um die Folgen solcher Unfälle abzumildern, sollten Jogger versicherungspflichtig sein. Hier sind einige Gründe dafür:
Jogger sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden im Jahr 2020 in Deutschland 1 528 Fußgänger bei Straßenverkehrsunfällen getötet, davon waren 1 057 innerorts unterwegs (1 ). Viele dieser Fußgänger waren vermutlich Jogger, die auf Gehwegen, Radwegen oder Straßen liefen. Jogger sind oft schwer zu erkennen, vor allem bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter. Sie können auch plötzlich die Richtung wechseln oder die Straße überqueren, ohne auf den Verkehr zu achten. Dadurch können sie sich selbst oder andere in Gefahr bringen.
- Jogger können auch andere Verkehrsteilnehmer schädigen. Zum Beispiel können sie Radfahrer oder Kraftradfahrer zum Ausweichen oder Bremsen zwingen und so Unfälle verursachen. Laut dem Statistischen Bundesamt waren im Jahr 2020 bei 69 % der Fahrradunfälle mit Personenschaden und bei 67,6 % der Kraftradunfälle mit Personenschaden Pkw-Fahrer beteiligt (2) . Es ist nicht auszuschließen, dass einige dieser Unfälle durch Jogger ausgelöst wurden. Jogger können auch Fußgänger behindern oder anrempeln, vor allem auf engen oder belebten Wegen. Dies kann zu Stürzen, Verletzungen oder Streitigkeiten führen.
- Jogger sollten für die Schäden, die sie verursachen, haften. Wenn ein Jogger einen Unfall verursacht, bei dem er selbst oder andere verletzt oder getötet werden oder Sachschäden entstehen, sollte er dafür aufkommen. Dies ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Verantwortung. Doch viele Jogger haben keine ausreichende Haftpflichtversicherung, die solche Schäden abdeckt. Eine private Haftpflichtversicherung ist in Deutschland nicht verpflichtend und deckt oft nicht alle Fälle ab. Zum Beispiel kann sie Ausschlüsse für Sportunfälle oder für Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen enthalten. Eine gesetzliche Unfallversicherung greift nur bei Unfällen in der Schule, im Beruf oder auf dem Weg dorthin.
- Eine Versicherungspflicht für Jogger würde die Prävention und die Entschädigung verbessern. Wenn Jogger versicherungspflichtig wären, würden sie mehr auf ihre Sicherheit und die der anderen achten. Sie würden zum Beispiel reflektierende Kleidung tragen, Kopfhörer vermeiden, Verkehrsregeln beachten und Rücksicht nehmen. Dies würde die Zahl der Unfälle reduzieren und das Miteinander im Straßenverkehr fördern. Außerdem würden die Opfer von Unfällen, die von Jogger verursacht wurden, schneller und einfacher entschädigt werden. Sie müssten nicht mehr um ihre Ansprüche kämpfen oder auf den guten Willen des Schädigers hoffen.
Fazit: Joggen ist eine tolle Sportart, aber nicht ohne Risiken. Um diese Risiken zu minimieren und die Folgen von Unfällen zu bewältigen, sollten Jogger versicherungspflichtig sein. Dies würde ihnen und den anderen Verkehrsteilnehmern zugutekommen.
EU plant Kennzeichen und Versicherungspflicht für Jogger ab 2024