Geschehen Zeichen und Wunder? Da kommt das Verfassungsgericht daher und hebt eine Verfügung des Berliner Kammergerichts auf. Es ging um die Meinungsfreiheit von Julian Reichelt, dem – laut Eigenreklame – „härtesten Gegner von Scheinheiligkeit“ und anderen politischen Unsitten. Er hatte laut „Epoch Times“ behauptet: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“
Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen des – jede Liberalität karikierenden – FDP-Ministers Buschmann könnte diese Majestätsbeleidigung womöglich eine Gefängnisstrafe für Reichelt bedeuten. Aus Sicht von Kritikern leben wir schließlich im Neuen Deutschland grünfaschistischen Zuschnitts.
Im neuen FDP-Horrorparagrafen 188 Strafgesetzbuch heißt es:
„Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft“.
Ob dieser Paragraf in der Hauptverhandlung beim Kammergericht ziehen wird oder nicht, ist im Umfeld der zahlreichen Hausdurchsuchungen und Terrorstrafen für Bagatelldelikte – wie Beleidigungen – kaum erheblich. Klar wurde durch das Berliner Urteil gegen Reichelt, wie sehr Kritiker immer weiter eingeschüchtert werden: Mit kostenträchtigen Verfügungen, Kontenkündigungen, Plattformsperren, Beamtenentlassungen, Meldetelefonen, Denunziationsplattformen und öffentlichen Drohdemonstrationen gegen Abweichler dürfte das Ampel-Nordkorea in Deutschland bald verwirklicht sein.
Der Karlsruher Dreierausschuss hatte Reichelts Beschwerde nicht abgewiesen
Wie es zum überraschenden Karlsruher Richterspruch kam, weiß man nicht. Jedenfalls konnte Reichelts Beschwerde den Dreierausschuss, der geschätzt 95 von 100 Klagen abweist, passieren und zur Entscheidung vorgelassen werden. Mancher Betrachter staunt.
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6 Antworten zu „Donnerwetter: Das Verfassungsgericht schützt bissige Kritik als Meinungsfreiheit“