Der Verfassungsschutz arbeitet nach „Recherchen“ der Süddeutschen Zeitung daran, die gesamte AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen. Woher das Qualitätsblatt das weiß? Das ergibt sich aus internen Mails und Vermerken des Inlandsgeheimdienstes, heißt es weiter. Wer ist der Informant? Handelt es sich hierbei um Geheimnisverrat? Oder wurden die Informationen bewusst durchgestochen? Ermittelt wird offenbar nicht.
Die AfD wird bisher vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall für Rechtsextremismus geführt. Ein Team arbeitet seit Monaten an einem neuen Gutachten, das die Radikalität der Partei bewerten soll. Es wird jedoch aufgrund einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung im März vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster, bei der die AfD gegen ihre Überwachung klagt, noch nicht veröffentlicht. Der Verfassungsschutz hatte bereits im Frühjahr 2021 ein Gutachten erstellt. In internen E-Mails seit März 2023 wird von einem Folgegutachten gesprochen, und im April war bereits eine erste Gliederung des Entwurfs in der Behörde im Umlauf. Diese Gliederung thematisiert neben dem bereits bekannten Rassismus und Autoritarismus der AfD auch neu das Verhältnis der Partei zu Russland seit März 2022.
Bis zu den ersten Wahlen in diesem Jahr dürfte somit die gesamte Beobachtung der Partei rechtlich abgesichert sein, es wäre naiv anzunehmen, dass nicht schon längst entsprechende Maßnahmen ergriffen worden sind. Das Ziel ist klar, besonders in den drei mitteldeutschen Bundesländern eine AfD geführte Regierung zu verhindern und die Partei noch vor den Bundestagswahlen entscheidend zu schwächen.
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