Jetzt wird der „Verdacht auf Gesinnung“ geprüft

Seit wann kann man den „Verdacht auf Gesinnung“ prüfen? Was unterscheidet das von direktem Gesinnungsterror, wie wir ihn von linksfaschistischen Regimen des Mao TseTung- und das PolPot-Regimes in China und Kambodscha kennen? Auch Nordkorea ist nach allen Berichten Vorbild. 

Aktuell meldet N-TV:

„In den Landespolizeien gibt es Verfahren und Ermittlungen gegen mindestens 400 Beamte wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus oder Verschwörungsideologien“.

Auch Minister der ehemals konservativen und heute x-beliebigen CDU machen mit, in Nordrhein-Westfalen der Innenminister Reul mit zugehörigen Kraftsprüchen. 

„Verschwörungstheorien, -mythen und -ideologien“ werden gejagt unter Einsatz verdeckter Kräfte und der Inlandsgeheimdienste, von denen wir in Deutschland seit 1933 die Nase voll haben sollten. Jeder weiß, dass es sich häufig um Korrekturen der Propaganda von Altparteien und Kartellmedien handelt: Zahlreiche von Inlandsgeheimdiensten und Polizei verfolgte „Theorien“ stellen sich nach Prüfung als Tatsachen heraus. Das aktuelle Post-Coronadesaster zeigt die Verifizierung angeblicher Verschwörungsmythen in der Breite an. 

Das Elend neuer Beauftragter

Befeuert wird die laufende Gesinnungshetzjagd hauptamtlich vom neu angetretenen Polizeibeauftragten beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch von der SPD. Der Mann – samt Stab und Büro – muss liefern und das erleben wir in flächendeckenden Verfolgungen, schwerpunktmäßig der Polizei. Eine Beweislastumkehr wurde soeben von Näser in das Beamten-Disziplinarrecht implementiert – ganz wie bei den Hexenprozessen des Mittelalters. Da mussten die Beschuldigten ihre Unschuld nachweisen, sonst wurde der Scheiterhaufen angesteckt. Frank-Spalter würde die neuen Verhältnisse wohl immer noch als das beste Deutschland aller Zeiten bezeichnen. Sonst noch wer?

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10 Antworten zu „Jetzt wird der „Verdacht auf Gesinnung“ geprüft“

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