Arbeitsdienst statt Bürgergeld

Heil bläst zum Angriff auf Arbeitsverweigerer wohlwissend, dass das kaum einen Effekt nach sich ziehen wird. Man haut jetzt ein paar markige Sprüche raus, doch auf Worte müssen auch Taten folgen, sprich Arbeitsplätze, für die die „Arbeitsunwilligen“ qualifiziert sind. Die gibt es schlicht und ergreifend nicht in der Masse, die nötig wäre, das „Bürgergeld“ auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.

In der Weimarer Republik stand man schon einmal vor einem ähnlichen Dilemma, allerdings bestand das Heer der Arbeitslosen überwiegend aus Deutschen, die sich in Massen zum Freiwilligen Arbeitsdienst meldeten, der 1931 ins Leben gerufen wurde. Die gesetzlichen Grundlagen dazu wurden mit der Notverordnung vom 5. Juni 1931 im § 139a des Gesetzes für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen. Nach Artikel 1 der Ausführungsverordnung vom 3. August 1931 durfte er nur für gemeinnützige zusätzliche Arbeiten eingesetzt werden, erfährt man dazu auf Wikipedia. Als Träger fungierten neben den Parteien, auch kirchliche Vereine, wie Caritas oder Gewerkschaften. Die Arbeitsdauer war für den einzelnen Freiwilligen auf maximal 20 Wochen beschränkt, da nur für diese Zeit die Arbeitslosen- bzw. Krisenunterstützung weitergezahlt wurde. Im Dritten Reich wurde die Dauer auf sechs Monate verlängert sowie die Freiwilligkeit durch Pflichtteilnahme am Reichsarbeitsdienst. Deutschland erlebte durch die Aufrüstung einen Wirtschaftsboom wie noch nie.

Will die HEIL-SPD hier anknüpfen? Der neue Verteidigungsminister Pistorius schreit seit seiner Amtsübernahme nach Kriegswirtschaft fast noch lauter als die Grünen und warnt vor Putin, dem personifizierten Damoklesschwert. Wie das große Vorbild nannte er gar einen Zeitraum von vier Jahren, in dem Deutschland wieder kriegstüchtig sein müsse. Bis dahin sollte er noch ein paar Takte mit Halali-Heil reden, vielleicht in einem der ansagten Darkrooms der Hauptstadt. Wer nicht das eigene Knie penetrieren möchte, muss Wagnisse eingehen und die Dinge beim Namen nennen. Erst die freiwillige Zwangsarbeit, dann das Geld. Beim Rundfunk klappt das ja auch schon seit Jahren ohne dass ein Verfassungsrichter dazwischen funkt. Menno, jetzt hab ich mich aber vertan. Natürlich ist es bei der Demokratieabgabe anders herum, der freiwillige Zwangszuschauer zahlt erst, darf aber selbst entscheiden, ob er in die Röhre schaut. Noch!

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8 Antworten zu „Arbeitsdienst statt Bürgergeld“

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