Ein Halemba macht noch kein Verbotsverfahren

Gestern forderte eine Mehrheit von 57 Prozent auf dem Landesparteitag der AfD Bayern den in die Kritik geratenen Abgeordneten Daniel Halemba zum Mandatsverzicht auf. Der 22-jährige Burschenschaftler war vor der ersten Sitzung im Landtag wegen eines Haftbefehls zunächst untergetaucht und stellte sich dann später der Polizei. Er soll sich der Volksverhetzung strafbar gemacht haben. Recherchen der üblichen Medien förderten zutage, dass Halemba durch eine orchestrierte Aktion zu seinem Mandat gekommen sei. Seine Unterstützer sollen sich zum Schein in seinem Wahlkreis angemeldet und so die Mehrheitsverhältnisse gekippt haben, wodurch andere AfD-Kandidaten ihrer Chance auf einen Listenplatz beraubt wurden.

Nach „Bekanntwerden“ der Unregelmäßigkeiten stellte sich die Bundesspitze gegen Halemba und sprach sich für ein Parteiausschlussverfahren aus. Sein Anwalt Dubravko Mandic, früher auch AfD-Mitglied, sieht andere Gründe und wertet die Affäre als einen Angriff auf die Partei als Ganzes, um ein Verbotsverfahren zu befeuern.

Doch es gibt auch andere Stimmen und die sehen den plötzlich aus dem Hut gezauberten Halemba als ein U-Boot an, der der AfD Schaden zufügen solle. Geht es um die Tricksereien, mit denen der Student, der noch keinen Abschluss oder nennenswerte Berufserfahrung hat, zu seinem ersten Mandat gebracht worden sein soll, sind diese bei den anderen Parteien wohl kaum die Ausnahme, sondern auch dort eher die Regel. Nichts geht in diesem Parteiengeflecht ohne Netzwerke, das war schon vor der AfD so, nur sucht man bei ihr krampfhaft nach Argumenten für ein Verbotsverfahren. Dafür wird der Fall Halemba nicht ausreichen, auch keine staatlich organisierten „Proteste“ vor dem Kanzleramt. Schönen Sonntag!

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8 Antworten zu „Ein Halemba macht noch kein Verbotsverfahren“

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