EU verbietet Barzahlung über 10.000 Euro

Das Europäische Parlament hat ein Verbot von Barzahlungen über 10.000 Euro beschlossen, angeblich um Geldwäsche zu bekämpfen. Diese Entscheidung zielt darauf ab, Lücken in den nationalen Gesetzgebungen zu schließen. Zudem müssen Händler von Luxusgütern die Identität ihrer Kunden verifizieren und verdächtige Transaktionen melden. Die Regelungen betreffen auch russische Oligarchen, einige Luxusgüter und den FC Bayern München.

Aus Deutschland waren die Pläne vor allem vom Kfz-Gewerbe, aber auch von Gold- und Silberschmieden kritisiert worden. Für sie sind größere Barzahlungen keine Ausnahme. Bereits ab 2000 Euro muss der Ankauf von Gold gemeldet werden, bei anderen Geschäften galt neben der Identifizierung des Käufers ab 10.000 Euro, die Pflicht zum Nachweis, woher das Geld stammt. Der Protest der Handwerksverbände war jedoch vergebens.

Dennoch schafft diese Regelung keine Einheitlichkeit innerhalb der EU. Während Österreich bislang keine Obergrenze festgelegt hatte, muss es diese nun aufgeben, in Belgien sind jedoch lediglich Geschäfte bis 3000 Euro erlaubt. In Spanien gilt eine Obergrenze von 1000 Euro, jedoch nicht für Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz dort haben.

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