Anklage erweitert: Ballweg muss wieder vor Gericht

Im juristischen Tauziehen um die Anklageerhebung gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg hat sich die Staatsanwaltschaft durchsetzen können. Ursprünglich hatte das Gericht die Anklage im Bereich Steuerdelikte zugelassen, jedoch hinsichtlich der Vorwürfe der Geldwäsche und des versuchten Betrugs keinen ausreichenden Verdacht gesehen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ließ dies jedoch nicht auf sich beruhen und legte beim Oberlandesgericht sofortige Beschwerde ein mit dem Ziel, die Anklage um alle Delikte zu erweitern.

Anklage wegen versuchten Betrugs in tausenden Fällen

Ihren Bemühungen gab nun das Landgericht Stuttgart nach: Michael Ballweg muss erneut vor Gericht und sich in 9.450 Fällen des versuchten Betrugs in einem besonders schweren Fall verantworten. Vorgeworfen wird ihm, ab Mai 2020 Spendengelder in Höhe von 1,2 Millionen Euro, welche für das umstrittene Projekt „Querdenken 711“ bestimmt waren, teilweise veruntreut zu haben. Anstatt die gesamte Summe weiterzuleiten, soll Ballweg nur rund 844.000 Euro an die eigentliche Bestimmung übergeben und den Rest für seinen persönlichen Gebrauch verwendet haben.

Darüber hinaus wird dem 49-jährigen vorgeworfen, einen Teil des so erwirtschafteten Geldes in bar abgehoben zu haben, um die Spuren dessen Herkunft zu verwischen. Als führende Figur der „Querdenken“-Bewegung habe er seine Bekanntheit und das Vertrauen seiner Anhänger missbraucht, um sich zu bereichern, so lautet der Kern der Anschuldigung.

Bezüglich des Haftbefehls sieht das OLG keine ausreichenden Haftgründe, so dass Ballweg auf freiem Fuß bleibt. Mit neun Monaten hat Ballweg zuvor bereits ungewöhnlich lange in Untersuchungshaft gesessen.

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