Elektronische Krankenakte: Gesundheitsausschuss billigt Digitalgesetze

Der Gesundheitsausschuss hat das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Digitalgesetz in geänderter Form gebilligt. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP stimmten dafür, während die AfD-Fraktion dagegen war und sich die Unionsfraktion enthielt. Das Digitalgesetz plant die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten ab Anfang 2025 und die Etablierung des verbindlichen elektronischen Rezepts (E-Rezept) ab dem 1. Januar 2024. Es fördert auch die Nutzung von Telemedizin und Digitalen Gesundheitsanwendungen.

Das GDNG zielt darauf ab, Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter zugänglich zu machen. Hierfür wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur eingerichtet, und eine zentrale Datenzugangsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) koordiniert dies. Es ermöglicht den Kranken- und Pflegekassen eine stärkere Nutzung ihrer Daten, wenn dies der verbesserten Versorgung dient, unter Berücksichtigung von Datenschutzmaßnahmen wie einem Widerspruchsverfahren für die Freigabe von Daten aus der ePA für Forschungszwecke. Die Gesetzentwürfe sollen am Donnerstag im Plenum verabschiedet werden.

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4 Antworten zu „Elektronische Krankenakte: Gesundheitsausschuss billigt Digitalgesetze“

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