Haftbefehl gegen mutmaßliches IS-Mitglied erlassen

von

in

Karlsruhe. Die Bundesanwaltschaft hat am gestrigen Montag einen irakischen Staatsangehörigen namens Omer A. S. vor den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gebracht. Gegen den Beschuldigten wurde ein Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt. Omer A. S. steht im dringenden Verdacht, sich als Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) beteiligt zu haben.

Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, sich im Frühjahr 2016 im Irak dem IS angeschlossen zu haben. Bis Herbst 2017 soll er als Kämpfer in verschiedenen Einheiten der Terrororganisation aktiv gewesen sein. Die Vorwürfe stützen sich auf die Paragraphen 129a und 129b des Strafgesetzbuches, die die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellen.

Omer A. S. war bereits am 18. Februar 2025 in Köln in Gewahrsam genommen worden und befand sich seitdem in polizeilichem Langzeitgewahrsam. Gestern ordnete der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs die Untersuchungshaft an, nachdem der Haftbefehl formell erlassen wurde.

Die Festnahme und der Haftbefehl gelten als weiterer Schlag gegen die Strukturen des IS in Deutschland. Die Ermittlungen zu möglichen weiteren Verbindungen des Beschuldigten dauern an.


Kommentare

Kommentar verfassen