Das Bonner Amtsgericht hat den Autor und Blogger Akif Pirinçci wegen des Verbrechens der Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Der Richter sah es als bewiesen an, dass Pirinçci in seinen Internetbeiträgen zu Hass angestiftet und die Würde verschiedener Bevölkerungsteile angegriffen hat, berichtet der WDR.
Der Prozess erstreckte sich über drei Verhandlungstage, anstatt des zunächst geplanten einen Tages. Das Verfahren begann turbulent mit einer Befangenheitsanzeige gegen den Richter zum Prozessauftakt. Obwohl über den Antrag erst am zweiten Verhandlungstag entschieden wurde, wurde er schließlich als unbegründet zurückgewiesen.
Angeklagt wurde Pirinçci von den auf Cyberkriminalität spezialisierten Staatsanwälten der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime in Nordrhein-Westfalen. Ihm wurde vorgeworfen, auf seinem Blog „Der kleine Akif“ Hostilität gegenüber ausländischen Menschen geschürt zu haben. Pirinçci bezeichnete Migranten als „Schmarotzer“ und warf ihnen unter anderem die Verwicklung in eine Reihe schwerer Verbrechen vor, ohne dafür Beweise zu liefern.
Pirinçci schreibt von Muslimen und „Afrosnone“, die in den Jahren 2015 und 2016 als „Schmarotzernone“ nach Deutschland gekommen seien und sich „mikrobenartig immer weiter vermehren“ würden. Außerdem unterstellte er, sie wären für eine „bis heute nicht abreißende Serie bestialischer Verbrechen vor allem an Frauen“ verantwortlich.
WDR
Debatte um Meinungsfreiheit
Die Verteidigung argumentierte, dass die freie Meinungsäußerung auch kritische und provokante Inhalte decke und nicht zwangsläufig eine Volksverhetzung darstelle. Dem widersprach das Gericht. Die veröffentlichten Inhalte wurden als eindeutige Volksverhetzung mit Angriffen auf die Menschenwürde und als Hassstiftung angesehen, was die Grenzen der Meinungsfreiheit überstrapaziert.
Keine Bewährung wegen vorheriger Verurteilung
Bereits im Oktober 2021 wurde Pirinçci zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt wegen Beleidigung der Klimaaktivistin Luisa Neubauer. Da er zum Zeitpunkt des aktuellen Urteils unter Bewährung stand, ist eine Aussetzung zur Bewährung nun ausgeschlossen.
Die Verteidigung hat Berufung gegen das Urteil angekündigt, nicht zuletzt mit der Behauptung, dass eine Voreingenommenheit des Richters vorlag. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Urteil in der nächsten Instanz entwickelt.
Und das schreibt der Kleine Akif auf seinem Blog zum Urteil:
Der türkischstämmige Staatsanwalt hatte in seiner unendlichen Güte “nur” 7 Monate Knast verlangt. Vielleicht aus Solidarität mit seinem theoretischen Landsmann.
Doch ein moralmeisterlicher deutscher Richter läßt sich in Sachen illegaler Migrationskritik nicht lumpen und setzt noch einen drauf. Dieser meist ultranervöse Mann war in vielerlei Hinsicht eine sehr merkwürdige Erscheinung. Obwohl er nach Ansicht meines Anwalts am laufenden Band Verfahrensfehler verbockt hat und von ihm zweimal wegen Befangenheit angemahnt wurde, entwickelte er in seinem Urteilsspruch sogar bizarre Theorien. Der Artikel handelt nur in ein paar Halbsätzen von Ausländern. Trotzdem phantasierte er, ich hätte, teuflisch wie ich bin, den Text absichtlich und kunstvoll in einen anderen Zusammenhang verpackt und darin sozusagen die Volksverhetzungs-Ostereier versteckt.
Der Rest des Urteilsspruchs sei so schwachsinnig wie langweilig …
Kommentare
8 Antworten zu „Neun Monate Haft ohne Bewährung für Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung“
Tja, wer die Wahrheit über bestimmte „Gruppen junger Männer“ sagt, braucht ein schnellen Pferd.
Sonst kann es saftige Strafen setzen, schon bei so harmlosen Bezeichnungen wie „Kameltreiber“.
Derweil tummeln sich immer mehr dieser „Männer“ hier und fühlen sich in unseren Sozialsystemen wohl, wie von Grünlingen wie Göring-Eckardt herbeigewünscht.
Und während Kritiker dieser Zustände auch mal in den Knast wandern, kann man mit der richtigen Herkunft auch als Vergewaltiger oder sonstigen Gewalttäter oft frei herumspazieren.
Rechtsstaat adieu !
„Ich habe einen Fehler gemacht: Ich habe das Land und die Menschen darin geliebt, die mich und meine Familie vor 55 Jahren so freundlich aufgenommen und mich mit ihrer großartigen Kultur verzaubert und gefördert haben. Ich hätte sie von Anfang an hassen sollen. Dann würde ich kommenden Jahres anstatt in den Knast ins Schloß Bellevue zum Empfang meines wohlverdienten Bundesverdienstkreuzes wandern.“
Bei all der verständlichen und mehr als berechtigten Wut sollte er allerdings nicht übersehen, dass es mittlerweile geschätzt mindestens 20 Millionen MITHASSENDE in diesem Land gibt…;-)
Er befindet sich demnach in ALLERBESTER Gesellschaft.
Dieses – mutmaßlich rechtsbeugende – Schandurteil im Freislerstil ist wahrhaft skandalös und ein weiterer Baustein zur finalen Delegitimierung einer längst vollkommen entrückten Justiz, die den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sehenden Augen und für jedermann ohne Anstrengung erkennbar, zweifellos verlassen hat.
Wohin – nicht nur, aber auch – Staatsanwalt-und Richter-Darsteller mit MihiGru führen, muss nicht weiter erläutert werden.
Zur Ablehnung wegen Befangenheit: Solche Anträge – so richtig und wichtig sowie mehr als angebracht sie häufig sind – so nutzlos und fruchtlos sind sie auch in aller Regel.
Warum ist das so ?
Das ist deshalb so, weil über einen solchen Antrag de facto der Richterkollege aus dem Nebenzimmer entscheiden muss, mit welchem der jeweils betroffene Richter jeden Tag zum Kaffeeklatsch und mittags in der Kantine zusammensitzt und vielleicht in der Freizeit auch noch Golf spielt.
Dass hier das Motto „keine Krähe hackt der anderen ein Auge aus“ gilt, liegt auf der Hand.
Diese Praxis hat zur Folge, dass dem Angeklagten sein verfassungsmäßiges Recht auf den „gesetzlichen Richter“ verwehrt und die Rechtsstaatsgarantie auf ein faires Verfahren ad absurdum geführt wird, wie man das aus Diktaturen kennt.
Fazit: Diese Justiz tut alles, nur NICHT „im Namen des Volkes“ Recht zu sprechen. Die deutsche Justiz ist – wenige Ausnahmen bestätigen die Regel – nur noch abstoßend, ekelhaft, willkürlich, selbstherrlich und tyrannisch.
Da GRUSELT es einen!
Man kann nur hoffen UND BETEN, dass der großartige Akif in der Berufung an einen deutschen Richter MIT EIERN und Rückgrat von altem Schrot und Korn gerät.
Wären alle in 60ern eingewanderten „Gastarbeiter“ durch die Bank „kleine Akifs“ geworden, müsste man ihnen in der Tat durchgehend das Bundesverdienstkreuz für hervorragend gelungene, exzellente und vorbildliche Assimilation umhängen.
Politiker dürfen das Volk als Schmeißfliegen bezeichnen, auf Demos darf offen zu Hass und Gewalt gegen all jene aufgerufen werden, welche nicht willenlos der links-grün versifften Ideologie folgen. Würde man obiges Urteil auf all jene „Verteidiger der Demokratie“ anwenden, welch in den letzten Wochen auf die Straße gingen und ihre Hetzkampagnen losließen, wäre die JVAs völlig überfüllt. Aber in diesem Lande gilt, angelehnt an George Orwell: Alle Menschen sind gleich, nur manche sind gleicher als andere!
Gemessen an diesem Gesinnungsurteil, das aus ideologisch konstruierten Anklagen resultiert, müssten linksradikale Volksverhetzer wie Böhmermann oder gesellschaftliche Blinddärme wie Bosetti eigentlich lebenslänglich für ihre politisch korrekten, teils menschenverachtenden und diskreditierenden Beleidigungen bekommen.
Akif hat die „Schmarotzer“ weder Personen noch Gruppen zugeordnet, was eine Straftat ausschließt – jedenfalls in einem Rechtsstaat.
Sein Richter, der pflichtgemäß die deutsche Realität kennt, weiß natürlich, dass Akif mit „Schmarotzer“ nur diese selbsternannten Flüchtlinge gemeint haben kann.