Versuchter Mord am Holocaust-Denkmal: Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

von

in

Karlsruhe/Berlin – Die Bundesanwaltschaft hat am heutigen Montag, den 24. Februar 2025, die Ermittlungen zu einem versuchten Mord am Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin übernommen. Der Beschuldigte, der syrische Staatsangehörige Wassim Al M., steht unter dringendem Tatverdacht, am vergangenen Freitag, den 21. Februar, eine Person aus radikal-islamistischer und antisemitischer Motivation heraus lebensgefährlich verletzt zu haben. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles wurde das Verfahren von der Generalstaatsanwaltschaft Berlin an die Bundesanwaltschaft abgegeben.

Nach bisherigen Erkenntnissen soll Wassim Al M., der die Ideologie der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) teilt, am frühen Abend des 21. Februar im Stelenfeld des Holocaust-Denkmals in Berlin-Mitte zugeschlagen haben. Er attackierte sein Opfer heimtückisch von hinten mit einem Messer und fügte ihm lebensbedrohliche Verletzungen zu. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, aus niedrigen Beweggründen gehandelt zu haben, was den Tatbestand des Mordversuchs erfüllt (§ 211 Abs. 2 StGB). Zusätzlich wird ihm gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB).

Die Tat wird als gezielter Angriff auf die freiheitliche Gesellschaftsordnung in Deutschland gewertet. Die antisemitische und radikal-islamistische Gesinnung des Beschuldigten richtet sich demnach nicht nur gegen das Opfer, sondern auch gegen die Werte der Bundesrepublik. Aufgrund ihrer potenziellen Gefährdung der inneren Sicherheit (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG) hat die Bundesanwaltschaft die Zuständigkeit übernommen.

Die weiteren kriminalpolizeilichen Untersuchungen werden vom Landeskriminalamt Berlin geführt. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun darauf, die Hintergründe der Tat und mögliche Verbindungen des Beschuldigten zu weiteren extremistischen Netzwerken aufzuklären. Der Vorfall hat bundesweit Bestürzung ausgelöst und die Debatte über Sicherheit und Extremismus erneut angefacht.


Kommentare

Kommentar verfassen