Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionsvorsitzender Björn Höcke sieht sich derzeit mit zwei juristischen Herausforderungen konfrontiert. Zwei separate Anklagen wurden gegen ihn erhoben, und beide sind nun bei unterschiedlichen Landgerichten anhängig.
Anklage wegen Volksverhetzung
Die erste Anklage steht im Zusammenhang mit Höckes Äußerungen auf der Nachrichtenplattform Telegram, berichtet t-online. Diese bezogen sich auf einen „gewaltsamen Vorfall“ in Ludwigshafen. Höcke soll hierbei herabwürdigende Kommentare über Einwanderer gemacht haben, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen könnten. Der genaue Inhalt des umstrittenen Posts lautet:
„Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen „Allahu Akbar“ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den „ungläubigen“ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen.“
Noch hat das Landgericht Mühlhausen keinen Termin für die Hauptverhandlung festgesetzt, strebt jedoch nach einer Durchführung im ersten Halbjahr.
Weitere Anklage wegen SA-Kennzeichen
Die zweite Anklage gegen Höcke bezieht sich auf Vorfälle während einer Rede in Merseburg im Jahr 2021. Höcke wird vorgeworfen, eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der ehemaligen paramilitärischen Einheit der NSDAP, verwendet zu haben. Angesichts seiner Berufslaufbahn als Geschichtslehrer wird argumentiert, dass er sich der Signifikanz und der Rechtslage bezüglich des Spruchs bewusst gewesen sein sollte.
Diese Anklage wurde vom Landgericht Halle zugelassen, allerdings steht auch hier ein Datum für den Prozess noch aus. Höcke hat über seine Verteidigung bestritten, dass seine Äußerungen strafrechtlich relevant seien.
Da die ihm zur Last gelegten Vorwürfe nun schon bald in dem einen Fall drei Jahre zurückliegen, macht es den Anschein, dass man seitens der Justiz mit den Anklagen gewartet hat, um der AfD zu den Landtagswahlen in Thüringen einen Dämpfer zu verpassen. Sind die Urteile in beiden Fällen nur noch reine Makulatur?
Kommentare
7 Antworten zu „Volksverhetzung: Noch ein Gerichtsverfahren gegen Björn Höcke“