Der Bundesrat hat beschlossen, keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Senkung der Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte zu erheben. Der Entwurf sieht vor, diese Delikte wieder als Vergehen einzustufen, um eine flexiblere und angemessenere Reaktion zu ermöglichen, insbesondere bei Fällen, in denen die Täter nicht aus eigenem sexuellen Interesse handeln, sondern um weitere Verbreitung zu stoppen oder Missstände aufzuklären. Die Bundesregierung betont auch die Notwendigkeit einer verhältnismäßigen Ausgestaltung der Mindeststrafen, insbesondere in Fällen, in denen der Besitz ungewollt erfolgte oder jugendliche Täter beteiligt sind, berichtet der Kurznachrichtendienst hib.
Damit erklärt das Regime Kinder erneut zu Freiwild. Es wäre wohl ein Leichtes gewesen, juristische Ausnahmen bei der Verfolgung solcher Straftaten zu formulieren. Warum Justizminister Buschmann darauf keinen Bock hat, weiß nur er. Jetzt können sogenannte “Ersttäter”, zu denen alle zählen, die zum ersten Mal erwischt werden, was nicht heißt, dass sie keine Straftaten an Kindern verübt haben, wieder straffrei ausgehen und weiterhin als Risikofaktor in sensiblen Bereichen arbeiten oder Ehrenämter übernehmen, für die man gewöhnlich ein polizeiliches Führungszeugnis braucht. Eltern sollten das nicht vergessen, wem sie es zu verdanken haben, wenn ihr Kind zum Opfer wird.
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6 Antworten zu „Unfassbar: Bundesrat billigt geringere Mindeststrafen für Kinderpornographie-Delikte“