Verfassungsgericht verteidigt ORF-Zwang – Bürgerrechte bleiben auf der Strecke

Der Verfassungsgerichtshof hat laut OTS-Meldung vom 1. Juli das ORF-Beitragsgesetz 2024 für verfassungskonform erklärt. Die Partei MFG widerspricht entschieden: Das Erkenntnis sei ein weiteres Beispiel für einseitige Rechtsprechung zugunsten eines politisch kontrollierten Systems – auf Kosten der Grundrechte der Bürger.

Die noch anhängige Verfassungsbeschwerde, die von der MFG unterstützt wird, greift massive Kritikpunkte auf: Die parteipolitisch dominierten ORF-Gremien, die politische Schlagseite der Berichterstattung, der Eingriff in die Meinungsfreiheit durch Zwangsfinanzierung und der Verstoß gegen unionsrechtliche Vorgaben. Selbst das Bestimmtheitsgebot werde verletzt – der Beitrag sei nicht einmal korrekt festgelegt worden.

MFG-Parteiobmann Joachim Aigner bringt es auf den Punkt: „Wenn ein parteipolitisch besetztes Gericht Eingriffe wie Lockdowns, Impfpflicht und nun die ORF-Zwangsgebühr einfach durchwinkt, dann fragt man sich, wessen Freiheit hier noch zählt – die des Bürgers oder die der Macht?“ Für die MFG ist klar: Der Protest gegen den Zwangsbeitrag ist legitim – und noch lange nicht beendet.

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