Eine Welle von Zivilprozessen gegen Corona-Impfhersteller erreicht Sachsen-Anhalt. Am kommenden Montag verhandelt das Landgericht Magdeburg über die Klage eines 59-Jährigen, der die Coronaschutzimpfung für einen Herzinfarkt verantwortlich macht. Vom Pharmaunternehmen Biontech verlangt der in der Stadt Seeland (Salzlandkreis) lebende Mann 50.000 Euro Schmerzensgeld sowie Ersatz für künftige Schäden, wie die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Mittwochausgabe) berichtet.
Im April und Juni 2021 hatte er sich gegen Covid-19 impfen lassen. Biontech bestreitet, dass die gesundheitlichen Probleme des Mannes durch den Impfstoff verursacht wurden. Mit einem sofortigen Urteil ist laut Landgericht nicht zu rechnen. Die Kammer werde ihre vorläufige Rechtsansicht und den geplanten Ablauf des Prozesses erläutern, kündigte ein Gerichtssprecher an.
Auch am Landgericht Halle sind drei Zivilklagen gegen Impf-Hersteller anhängig, zwei weitere in Dessau-Roßlau. Mit einer Ausnahme werden sämtliche dieser Klagen sowie bundesweit Hunderte weitere Fälle von den Groß-Kanzleien Cäsar-Preller aus Wiesbaden sowie Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf vertreten.
Biontech verweist darauf, dass mit seinem Vakzin (Handelsname: Comirnaty) weltweit 1,5 Milliarden Menschen geimpft worden seien, darunter 65 Millionen Menschen in Deutschland. „Berechtigte Ansprüche würde Biontech erfüllen“, sagte eine Unternehmenssprecherin. Klagen seien bislang ohne Erfolg geblieben. „Im Hinblick auf Haftungsansprüche im Zusammenhang mit der Impfung mit Comirnaty sind uns in Deutschland bisher keine gerichtlichen Urteile gegen Biontech bekannt“, sagte die Sprecherin.
Amtlich anerkannte Impfschäden gibt es, allerdings in sehr geringer Zahl. Laut Landesgesundheitsministerium wurden bislang vier durch die Impfung ausgelöste Gesundheitsstörungen anerkannt, darunter drei vorübergehende und eine dauerhafte. Im letzteren Fall liege der Grad der Schädigung bei zehn Prozent, sagte eine Ministeriumssprecherin. 262 Anträge wurden abgelehnt.
Kommentare
3 Antworten zu „59-Jähriger verlangt von Biontech Schmerzensgeld für Herzinfarkt“
Die Hersteller haben sich vom Rechtsanspruch befreien lassen, schon vergessen. Deswegen werden die Anträge abgelehnt, weil nämlich dann der Staat zum Zahlmann würde und die Kohle aber anderweitig benötigt wird, wie alle wissen können. Trotzdem viel Glück für alle Betroffenen.
Gegen den Staat, der diese Sache eingefädelt hat und gegen die gekauften Ärzte, würde ich sagen ist dieser Prozess sinnlos. Und es sind deshalb so wenige Verfahren anhängig, da der Impfarzt idR auch der Hausarzt ist und sich mit der Bestätigung eines Impfschadens selbst ans Messer liefern würde. Dies ist nur einer der Gründe, weshalb wenig Aussicht auf Erfolg besteht.
Im Übrigen hat der mündige Bürger schon im Vorfeld der Impfkampagne die Gelegenheit gehabt sich zu informieren und dann NEIN zu sagen. Also mein Bedauern hält sich in Grenzen.
In den USA wurde bereits vor Jahrzehnten (!) ein gesetzlicher Haftungs-Ausschluss (!) für Impfstoffhersteller implementiert, WEGEN DER HOHEN RISIKEN (!!!!).
Das ist die Faktenlage.
Dennoch muss gesagt werden: Die Justiz „versagt“ hier nicht nur vollkommen und rechtsstaatsFEINDLICH ihren Dienst, sondern begeht ganz offensichtlich in praktisch jedem dieser Fälle RECHTSBEUGUNG, was gem. § 339 StGB ein VERBRECHENStatbestand ist.
Nur dass klar ist, WORÜBER wir uns hier unterhalten.