Eine Kinderpflegerin aus Bayern, die Außenministerin Annalena Baerbock im März 2023 auf X (ehemals Twitter) als „Hohlbratze“ bezeichnet hatte, muss erneut vor Gericht erscheinen. Baerbock hatte daraufhin Strafanzeige erstattet. Die Pflegerin wurde Ende 2023 zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, anschließend aber in zweiter Instanz freigesprochen. Nun geht die Staatsanwaltschaft gegen diesen Freispruch in Revision, berichtet Nius.
Baerbock „Hohlbratze“ genannt: Kinderpflegerin muss erneut vor Gericht
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