Die Stadt Neu-Ulm wird verpflichtet, dem Landtagsabgeordneten und Kreisvorsitzenden der AfD Neu-Ulm, Franz Schmid, das städtische Edwin-Scharff-Haus für eine Veranstaltung am 7. Juni 2025 zur Verfügung zu stellen. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg entschieden und gab damit der AfD vollumfänglich Recht. Hintergrund des Streits waren Anfragen von Schmid an die Stadt Neu-Ulm Anfang des Jahres, zuletzt an CSU-Oberbürgermeisterin Albsteiger persönlich, die Schmid in seiner Eigenschaft als Abgeordneter und Kreisvorsitzender der AfD Neu-Ulm versandte. Mehrfach versuchte der 24-Jährige dabei in Erfahrung zu bringen, wann ein Termin für eine Veranstaltung in besagter Immobilie frei sei. Zunächst hieß es seitens der Stadt, das Edwin-Scharff-Haus sei „komplett ausgebucht“, und zwar für angeblich die nächsten acht Monate. Anschließend wurde bemängelt, Schmid würde die Umstände der von ihm beabsichtigen Veranstaltung nicht genau genug konkretisieren. Alles Lügen und Ausreden, wie sich spätestens im Prozess herausstellte.
„Die vom Antragsteller vorgerichtlich getätigten Angaben waren auch inhaltlich für den Nutzungsantrag ausreichend (…) In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Antragsgegnerin dem Antragsteller vorgerichtlich zu Unrecht die mehrfach begehrte Auskunft zu freien Terminen im Edwin-Scharff-Haus verweigert hat.“, so das Gericht in seiner Entscheidung vom 28.04.2025.
Außerdem legte die Stadtverwaltung im Laufe des Prozesses den Terminkalender des Edwin-Scharff-Hauses vor. Zahlreiche Daten waren dort als frei verzeichnet – von wegen also „komplett ausgebucht“.
Auch von der Stadt darüber hinaus vorgetragene Einwände, wonach angeblich „radikale Ansichten“ und die Beobachtung des Abgeordneten durch den Verfassungsschutz einer entsprechenden Überlassung entgegenstünden, ließ das Gericht nicht gelten:
„Die Beobachtung einer Partei oder eines Parteimitglieds durch Verfassungsschutzorgane ist im Rahmen der Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen kein taugliches Differenzierungskriterium, auf dessen Grundlage eine Ungleichbehandlung von Parteien gerechtfertigt werden könnte.(…) Das Diskriminierungsverbot tritt jedoch richtigerweise erst dann zurück, wenn das Bundesverfassungsgericht eine Partei gemäß Art. 21 Abs. 2 und 4 GG für verfassungswidrig erklärt hat (…) Denn nach Art. 21 Abs. 2 GG entscheidet über die Verfassungswidrigkeit und Auflösung einer Partei allein das Bundesverfassungsgericht in dem dafür vorgesehenen Verfahren.“
Franz Schmid sagt zu dem Sachverhalt:
„Alle Bürger sind eingeladen, am 7. Juni 2025 ins Edwin-Scharff-Haus zur AfD zu kommen! Ich werde dort über meine Arbeit im Bayerischen Landtag informieren. Nachdem wir nun endlich ein Datum sicher haben, können wir nun auch abklären, inwiefern weitere Redner an dem Tag Zeit haben. In seiner Begründung hat das Verwaltungsgericht nämlich festgestellt, dass es keiner Vorlage einer fixen Rednerliste bedarf, um Zugang zu diesem öffentlichen Gebäude zu bekommen. CSU und Grüne waren schon in der Halle. Jetzt sind wir dran!
Die Entscheidung ist in jedem Fall eine Ohrfeige für CSU-OB Albsteiger und das Establishment in Neu-Ulm! Nachdem wir uns bereits in die Stadthalle Weißenhorn mit unserem Top-Mann Maximilian Krah zur EU-Wahl im vergangenen Jahr einklagen mussten und die Stadt Neu-Ulm dem patriotischen Aktivisten Martin Sellner ein Stadtverbot erteilt hatte, jetzt dieses dritte dicke Ding!
Nachdem die Stadt im Laufe des Prozesses den Terminkalender des Edwin-Scharff-Haus vorgelegte und aus diesem hervorgeht, dass entgegen der Aussage der Stadt die Immobilie alles andere als für die nächsten acht Monate komplett ausgebucht ist, prüfen wir nun auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt und gegen OB Albsteiger wegen Untreue nach § 266 Strafgesetzbuch. Immerhin muss die Stadtkasse möglicherweise aufgrund dieser unwahren Behauptung die Gerichtskosten, meine Anwaltskosten und ihre eigenen Kosten zahlen, zumal das VG Augsburg entschieden hat, dass die Kosten des Verfahrens die Stadt Neu-Ulm zu tragen hat. Man kann nicht einfach die Unwahrheit sagen und die Kosten dann dem Steuerzahler aufbrummen! Frau Albsteiger ist rücktrittsreif!
Ich bin jedenfalls froh, dass es in Bayerisch-Schwaben noch Richter gibt, die Recht sprechen und freue mich auf den 7. Juni 2025!“