Illegale Mobilfunkantennen: Schweizer Gerichte bevorzugen Konzerne

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Verschiedene Urteile von Verwaltungsgerichten sowie die Vollzugspraxis der kantonalen Vollzugsbehörden, bestätigen die systematische Bevorzugung der Mobilfunkbranche durch die NIS Fachstellen, informiert der Schweizer Verein WIR.
Unter mehreren sei das rechtsgültige Urteil des Verwaltungsgerichts BE vom 21. August 2023 (100.2021.300U) erwähnt. 

Zitat aus 100.2021.300U; E 5.7:
Namentlich unterscheiden sich die umweltrechtlich relevanten Immissionen bei der Anwendung des Korrekturfaktors von denjenigen bei der Anwendung der «worst-case» Beurteilung. Dem angefochtenen Entscheid liegt demnach ein aus heutiger Sicht unrichtiger Sachverhalt zu Grunde.
Ende Zitat.

Die Beschwerde gegen das Bagatellverfahren (=Baubewilligungsbefreiung) wurde demnach gutgeheissen und das Verfahren zur Neubeurteilung an den Regierungsrat Neuhaus zurückgewiesen. Dieser hat die Beschwerde ebenfalls gutgeheissen und die Gemeinde angewiesen, den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen. Dagegen ergriff der Mobilfunkbetreiber seinerseits Beschwerde wieder beim Verwaltungsgericht. Dieses hat jedoch in der konkreten Sache betreffend anderer und zeitweise höherer Strahlung bereits rechtsgültig entschieden. Ebenfalls hat das Verwaltungsgericht bereits in seinem Urteil Steffisburg festgehalten, dass bei einer Sendeleistungserhöhung immer ein neues Baugesuch erforderlich ist. Das Bundesgericht hat dies in seinem Leiturteil vom 14. Februar 2023 (1C_100/2021) nicht beanstandet und bestätigt.

Sunrise GmbH, zieht jedoch aus taktischen Gründen weiter, da der MF-Anbieter noch weitere MF-Anlagen rechtswidrig und ohne Baugesuch mit höherer Sendeleistung als bewilligt betreibt. Die Plattform Infosperber hat aufgedeckt, dass alleine im Kanton BE noch 386 weitere Sendeanlagen durch die Mobilfunkbetreiber rechtswidrig und ohne Baubewilligung mit dem Korrekturfaktor und damit einer Sendeleistungserhöhung aufgeschaltet wurden. Das Amt für Umwelt und Energie, hat uns freundlicherweise diese Liste der im Kanton BE rechtswidrig betriebenen MF-Anlagen zur Verfügung gestellt.

PlannetzwerkVerein WIR und Verein Gigaherz werden bei sämtlichen Standortgemeinden – die Stadt Bern alleine ist von 75 Anlagen betroffen – eine baupolizeiliche Anzeige einreichen.


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Kommentare

2 Antworten zu „Illegale Mobilfunkantennen: Schweizer Gerichte bevorzugen Konzerne“

  1. Rumpelstilzchen

    Der Pöbel kommt immer zuletzt. Woher kennen wir das bloß?

    Auch in der „Vorzeigedemokratie“ läuft es eben NICHT anders.

  2. Warum gibt es in Deutschland keine Diskussion zu diesem Thema?
    Bei uns schießen die G5 Überwachungsinfrastrukturmasten wie Pilze aus dem Boden und niemanden scheint es zu stören.