Prozess gegen Michael Ballweg: Vorwürfe um fragwürdige Berechnungen

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Am 25. Februar 2025 fand vor dem Landgericht Stuttgart der 23. Verhandlungstag im Strafverfahren gegen Michael Ballweg, den Gründer der Querdenken-711-Bewegung, statt. Im Mittelpunkt stand die Vernehmung eines Polizeioberkommissars, der als Zeuge über die Ermittlungen zu Einnahmen und Ausgaben berichtete. Das Verfahren dreht sich um den Vorwurf des versuchten Betrugs sowie der Steuerhinterziehung, basierend auf angeblich zweckwidrig verwendeten Geldern aus Schenkungen an Querdenken-711.

Während der Verhandlung räumte der Polizeizeuge ein, dass ihm zentrale Begriffe wie „Vermögensmasse“ nicht geläufig waren und dass Fehler in seinen Berichten vorliegen könnten. Insbesondere wurde kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft die Einnahmen von Michael Ballweg angeblich künstlich erhöht habe, indem sie etwaige Kosten für Demonstrationen den Ausgaben von Querdenken-711 zuschlug, während andere Ausgaben nicht berücksichtigt wurden. Laut der Verteidigung soll dies zu einer verzerrten Darstellung der finanziellen Lage geführt haben.

Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage darauf, dass Ballweg einen erheblichen Teil der eingeworbenen Gelder – insgesamt über eine Million Euro – nicht für die angegebenen Zwecke der Bewegung, sondern privat verwendet habe. Die Verteidigung hingegen argumentiert, dass die Berechnungen der Anklage auf fehlerhaften Annahmen und unvollständigen Daten basieren. So wurde etwa hervorgehoben, dass der Zeuge keine konkreten Nachweise für bestimmte Einnahmen liefern konnte und seine Berichte teilweise auf Schätzungen beruhten.

Der Verhandlungstag unterstrich erneut die Kontroversen um die Beweislage in diesem Verfahren. Die Verteidigung sieht in den Aussagen des Zeugen eine Bestätigung ihrer Position, dass die Vorwürfe nicht ausreichend belegt seien. Das Verfahren, das seit dem 2. Oktober 2024 läuft, bleibt damit weiterhin von Diskussionen über die Methodik der Ermittlungen geprägt. Der nächste Termin ist für den 27. Februar 2025 angesetzt.


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