Ein 18-jähriger Syrer, der vom Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafte verurteilt worden ist, weil er am Rathausplatz eine Israelfahne heruntergerissen hatte und versuchte hatte, diese zu verbrennen, hält sich weiterhin in Deutschland auf. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, insbesondere eine Abschiebung, kommen derzeit nicht in Betracht. Auch sein Komplize, ein 19-jähriger Syrer, wird nicht rückgeführt. Dies teilt die Bayerische Staatsregierung auf eine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Franz Schmid und Andreas Jurca mit.
Grund für die Nichtrückführung sei, dass beiden Personen ein „subsidiärer Schutzstatus“ zuerkannt worden sei. Der subsidiäre Schutz greift laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden drohe.
Einer der beiden Tatbeteiligten ist zudem bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten. Eine Eintragung im Bundeszentralregister liegt vor, teilt das Bayerische Innenministerium als zuständiges Ressort weiter mit. Mit welcher Straftat der Syrer genau auffällig wurde, geht allerdings aus dem Antwortschreiben des Ministeriums nicht hervor.
Zu den Erkenntnissen erklären Schmid und Jurca gemeinsam:
„Zwei Syrer begehen in Bayern Straftaten, einer von beiden ist auch noch zuvor mit einer anderen Tat strafrechtlich in Erscheinung getreten und dennoch dürfen sich diese kriminellen Personen weiterhin in unserem Land aufhalten. Dieser Zustand ist inakzeptabel!
Wir fordern die Bundesregierung auf, sofort die Voraussetzungen zu schaffen, um diese Leute abzuschieben! Das Ruanda-Modell bietet hierfür eine attraktive Möglichkeit.“
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7 Antworten zu „Syrer, der Israelfahne in Augsburg schändete, darf in Deutschland bleiben“