Heidelberg. In Zusammenhang mit der Berichterstattung der Rhein-Neckar-Zeitung vom 21.01.2026 über eine Großveranstaltung des Kreisverbands der AfD Heidelberg mit dem Ministerpräsidentenkandidaten Markus Frohnmaier im Bürgerhaus Bahnstadt ist eine unzutreffende Tatsachendarstellung verbreitet worden. Die Gegenseite hat hierzu eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und die Kosten der Abmahnung vollständig erstattet.
In dem von der Rhein-Neckar-Zeitung veröffentlichten Beitrag mit der Überschrift
„Die Veranstaltung ist erschlichen worden
Stadtteilverein erfuhr erst von Plakaten, dass Rechtspopulisten den Bürgerhaus-Raum gemietet haben“
wurde ein Zitat von Frau Eggensperger (Bezirksbeirätin der Grünen) wiedergegeben, wonach der Eindruck entstand, die AfD habe den Veranstaltungsraum durch Täuschung angemietet und der Stadtteilverein Bahnstadt hiervon erst durch Plakate Kenntnis erlangt. Diese Darstellung ist unzutreffend.
Tatsächlich meldete die AfD Heidelberg die Veranstaltung bereits am 27.10.2025 ordnungsgemäß unter Angabe des Veranstaltungszwecks an und trat dabei offen als Mieterin auf. Der Mietvertrag zwischen dem Stadtteilverein Bahnstadt und dem Kreisverband der AfD Heidelberg wurde am 07.11.2025 schriftlich geschlossen.
Ein „Erschleichen“ der Räumlichkeiten lag zu keinem Zeitpunkt vor. Zudem bestand für den Stadtteilverein aufgrund des einschlägigen Gemeinderatsbeschlusses kein Ermessensspielraum bei der Vermietung. Das geltende Gleichbehandlungsgebot verpflichtet zur Überlassung der Räumlichkeiten an alle Parteien gleichermaßen.
Die Gegenseite hat sich verpflichtet, die beanstandete Tatsachenbehauptung künftig zu unterlassen. Damit ist die Angelegenheit außergerichtlich abgeschlossen.
Das für Rechtsangelegenheiten zuständige Mitglied des AfD-Kreisvorstands Sven Geschinski erklärte hierzu: „Wir haben die falsche Tatsachenbehauptung nicht hingenommen und unsere Rechte konsequent durchgesetzt.“
MdB Dr. Malte Kaufmann betonte in seiner Funktion als Vorsitzender des Kreisverbands, dass eine wahrheitsgemäße Berichterstattung unabdingbare Grundlage einer öffentlichen Meinungsbildung sei – „erst recht mit Blick auf die bevorstehende Landtagswahl“.
Für den Kreisvorstand der AfD Heidelberg
Dr. Malte Kaufmann MdB
