Die aktuelle Verfassungsbeschwerde von Christian Dettmar liest sich wie ein Offenbarungseid der bundesdeutschen Justiz. Der ehemalige Richter aus Weimar wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt, weil er 2021 eine einstweilige Anordnung gegen die Maskenpflicht an Schulen erließ – gestützt auf Gutachten, die inzwischen mit den RKI-Protokollen im Einklang stehen.
Laut Beschwerde wurde Dettmar nicht etwa für eine falsche Rechtsanwendung verurteilt, sondern dafür, dass er als Richter das Risiko einging, sich mit seiner Entscheidung gegen den politischen Kurs zu stellen. Die Begründung: fehlende Neutralität – obwohl gerade im Familienrecht eigenständige Prüfung und Gefahrenabwehr gefordert sind.
Der Generalbundesanwalt selbst hatte das Urteil des Landgerichts für nicht tragfähig gehalten. Der Bundesgerichtshof ignorierte dies. Die Verfassungsbeschwerde belegt im Detail: Der Maßstab, der hier angesetzt wurde, weicht deutlich von der sonstigen Rechtsprechung ab – und erfüllt damit den Tatbestand des Verfassungsbruchs durch Willkür.
In Deutschland darf ein Richter offenbar alles – solange er der Regierung nicht in die Quere kommt.