Datenschutz bei Gerichtsverhandlung von Michael Ballweg: QUERDENKEN-711 sieht Klärungsbedarf

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Stuttgart, – Im Rahmen der Eröffnungsverhandlung vor dem Landgericht Stuttgart (Az. 10 KLs 3 Js 15816/22), in der sich der Gründer von QUERDENKEN-711, Michael Ballweg, verantworten muss, sind mehrere datenschutzrechtliche Fragen aufgetreten. Kritisiert wird unter anderem, dass die Personalausweise der Zuhörer per Smartphone fotografiert wurden, wobei unklar ist, ob private oder dienstliche Geräte verwendet wurden. Diese Vorgehensweise wirft die Frage auf, ob sie mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar ist.

Laut einer Stellungnahme des Landgerichts Stuttgart vom 09.10.2024 wurden die Ablichtungen, wie in der sitzungspolizeilichen Verfügung vom 01. August 2024 vorgesehen, bereits vernichtet. Diese Verfügung schreibt vor, dass die Aufnahmen spätestens am Tag nach der Sitzung gelöscht werden, sofern keine Störungen vorliegen. Dennoch bleibt offen, ob das grundsätzliche Vorgehen bei der Erfassung der Daten rechtskonform war und den Bestimmungen der DSGVO entsprach. 

Am ersten Verhandlungstag wurde Zuschauern nicht erlaubt, Stift und Papier mit in den Gerichtssaal zu nehmen. Wir haben deshalb das Gericht aufgefordert, den Zuschauern Stift und Papier zur Verfügung zu stellen. Dieser Einlassung ist das Landgericht am 14.10.2024 gefolgt und erlaubt es Zuschauern nun, Stift und Papier mit in den Sitzungssaal zu nehmen. 

Weitere Vorfälle während der Verhandlung 

Neben den Datenschutzbedenken gab es auch weitere Vorkommnisse, die aus Sicht von QUERDENKEN-711 einer Klärung bedürfen. Ein Punkt betrifft die Positionierung der Verteidiger und des Angeklagten im öffentlichen Bereich des Sitzungssaals. Es gab Beschwerden, dass Justizbeamte Anwälte und den Angeklagten angewiesen hätten, sich nicht im Eingangsbereich des Sitzungssaals aufzuhalten. Diese Anweisung könnte mit den Sicherheitsvorkehrungen am Eingang zusammenhängen, da dieser Bereich für Durchsuchungen genutzt wird und Behinderungen des Ablaufs vermieden werden sollten. Es könnte jedoch als unverhältnismäßig bewertet werden, solche Anweisungen ohne weitere Abstimmungen zu erteilen. 

Forderung nach Transparenz 

Michael Ballweg, Gründer von QUERDENKEN-711, fordert eine transparente Aufklärung der angesprochenen Vorfälle: 

„QUERDENKEN ist eine Bewegung für die Grundrechte. Die Einschränkung von den Grundrechten beginnt immer mit den kleinen Details. Deshalb ist es wichtig, sich sofort zur Wehr zu setzen. 

Mein Gerichtsprozess ist mit extremen Sicherheitsmaßnahmen belegt. So müssen Zuschauer, Anwälte und Pressevertreter durch drei Schleusen – eine vor dem Gericht, eine zum Gericht und eine vor dem Sitzungssaal. Die Gerichtsöffentlichkeit ist dadurch gefährdet.“ 

QUERDENKEN-711 sieht es als unerlässlich an, dass in Gerichtsverfahren Transparenz herrscht und fordert die Behörden auf, den Umgang mit sensiblen Daten in Zukunft klar und datenschutzkonform zu gestalten.


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