Donnerwetter: Das Verfassungsgericht schützt bissige Kritik als Meinungsfreiheit

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Geschehen Zeichen und Wunder? Da kommt das Verfassungsgericht daher und hebt eine Verfügung des Berliner Kammergerichts auf. Es ging um die Meinungsfreiheit von Julian Reichelt, dem – laut Eigenreklame – „härtesten Gegner von Scheinheiligkeit“ und anderen politischen Unsitten. Er hatte laut „Epoch Times“ behauptet: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“

Nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen des – jede Liberalität karikierenden – FDP-Ministers Buschmann könnte diese Majestätsbeleidigung womöglich eine Gefängnisstrafe für Reichelt bedeuten. Aus Sicht von Kritikern leben wir schließlich im Neuen Deutschland grünfaschistischen Zuschnitts. 

Im neuen FDP-Horrorparagrafen 188 Strafgesetzbuch heißt es:

 „Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft“.

Ob dieser Paragraf in der Hauptverhandlung beim Kammergericht ziehen wird oder nicht, ist im Umfeld der zahlreichen Hausdurchsuchungen und Terrorstrafen für Bagatelldelikte – wie Beleidigungen –  kaum erheblich. Klar wurde durch das Berliner  Urteil gegen Reichelt, wie sehr  Kritiker immer weiter eingeschüchtert werden: Mit kostenträchtigen Verfügungen, Kontenkündigungen, Plattformsperren, Beamtenentlassungen, Meldetelefonen, Denunziationsplattformen und öffentlichen Drohdemonstrationen gegen Abweichler dürfte das Ampel-Nordkorea  in Deutschland bald verwirklicht sein.

Der Karlsruher Dreierausschuss hatte Reichelts Beschwerde nicht abgewiesen

Wie es zum überraschenden Karlsruher Richterspruch kam, weiß man nicht. Jedenfalls konnte Reichelts Beschwerde den Dreierausschuss, der geschätzt 95 von 100 Klagen abweist, passieren und zur Entscheidung vorgelassen werden. Mancher Betrachter staunt.


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Kommentare

6 Antworten zu „Donnerwetter: Das Verfassungsgericht schützt bissige Kritik als Meinungsfreiheit“

  1. lucki47

    Die Hoffnung stirbt zuletzt.

  2. Ralf.Michael

    Überrascht mich jetzt ! Potzblitz aber auch !

  3. Sanguin Vogeler

    In Karlruhe scheint man den desasterösen Ruf allmählich zu realisieren. In Jahrzehnten zuvor wurde keine Institution derart im Ansehen heruntergefahren. Das ist vielfach demoskopisch belegt. Der Schaden ist irreparabel, auch wenn manch netter Spruch zum Übertünchen abgesetzt wird.

    1. Rumpelstilzchen

      Exakt. Die wollen sich als Schaf im Wolfspelz (oder war`s umgekehrt ?) präsentieren. Der Drops ist jedoch längst gelutscht. Dieses „Gericht“ ist längst ebenfalls zum Regierungsschutz mutiert.

  4. Die Mangelwirtschaft wird überall zunehmend spürbar.
    Waren die Herrschaften vorübergehend mal nüchtern?

  5. Rumpelstilzchen

    Zitat:“Donnerwetter: Das Verfassungsgericht schützt bissige Kritik als Meinungsfreiheit“

    Man sollte sich auch mal fragen, WIE OFT SCHON dieses „Verfassungsgericht“ Klagen von – vor allem NICHT prominenter – Betroffener mit ähnlich klarer Fallkonstallation – eiskalt abgeschmettert hatte und auch weiterhin abschmettern wird, ohne dass die Öffentlichkeit davon irgendetwas mitbekommt ?!!!