Hamas-Mitglieder wegen Terrorverdachts angeklagt

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Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Mitglieder der Hamas vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin erhoben. Den Angeklagten, Abdelhamid Al A., Mohamed B., Ibrahim El-R. und Nazih R., wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.

Die Hamas ist eine militant-islamistische Organisation, deren Ziel die Vernichtung Israels ist. Sie strebt die Errichtung eines palästinensischen Staates unter der Scharia auf dem Gebiet des ehemaligen britischen Mandatsgebiets Palästina an. Der militärische Flügel der Hamas, die Qassam-Brigaden, hat seit 1987 zahlreiche Terroranschläge verübt, darunter Selbstmordattentate, Entführungen und Raketenbeschuss auf Israel.

Die Angeklagten sollen als sogenannte Auslandsoperateure der Hamas in Europa tätig gewesen sein. Ibrahim El-R. wird beschuldigt, 2019 in Bulgarien ein Waffendepot mit Munition und Schusswaffen angelegt zu haben. Im Sommer 2019 soll er ein weiteres Waffenversteck in Dänemark ausgeräumt und mindestens eine Pistole nach Deutschland gebracht haben. Zwischen Juni und Dezember 2023 suchten die Angeklagten in wechselnder Besetzung nach einem weiteren Waffendepot in Polen, das sie jedoch nicht finden konnten.

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Hamas die Waffendepots für Anschläge gegen jüdische Einrichtungen in Europa angelegt hat. Als mögliche Ziele wurden die israelische Botschaft in Berlin, die US Air Base in Ramstein und der Bereich um den Tempelhofer Flughafen in Berlin genannt.

Die Angeklagten wurden am 14. Dezember 2023 festgenommen. Nazih R., der in den Niederlanden festgenommen wurde, wurde am 28. Februar 2024 nach Deutschland ausgeliefert. Alle Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.


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