Konten des „Compact Magazins“ nach dem teilweisen Aussetzen des Verbots wieder zurück gegeben

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Am 16. Juli 2024 verbot das Bundesinnenministerium die „Compact-Magazin GmbH“ und die „Conspect Film GmbH“ auf Grundlage des Vereinsgesetzes. Das Bundesverwaltungsgericht setzte am 14. August den sofortigen Vollzug des Verbots teilweise aus. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion erläutert die Bundesregierung das Vorgehen bezüglich der Konten der „Compact-Magazin GmbH“.

Mit dem Verbot der „Compact-Magazin GmbH“ und ihrer Teilorganisation „Conspect Film GmbH“ wurde die Beschlagnahme und Einziehung des Vereinsvermögens angeordnet. Dazu gehörten auch die Guthaben auf den Konten des Vereins und seiner Teilorganisation. Die Kreditinstitute wurden über das Verbot und die Vermögensbeschlagnahme informiert und angewiesen, keine Leistungen mehr an den Verein oder sonstige Personen zu leisten.

Nach der teilweisen Aussetzung des Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht musste die Verbotsbehörde das Verbot vorläufig außer Vollzug setzen. Alle Maßnahmen zur Durchsetzung des Vereinsverbots, einschließlich der Kontosperrungen, wurden rückgängig gemacht. Die Kreditinstitute wurden über den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts und dessen Folgen informiert. Ihnen wurde mitgeteilt, dass derzeit keine Gründe bestehen, dem Verein Leistungen zu verweigern oder die Geschäftsbeziehung zu beenden. Dieses Vorgehen wurde auch im Fall der „Compact-Magazin GmbH“ angewendet.


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