Im Bundestag wurde heute das „Selbstbestimmungsgesetz“ mit einer Mehrheit angenommen: 374 Abgeordnete stimmten dafür und 251 dagegen, während 11 sich enthielten. Ab dem 1. November 2024 können Menschen in Deutschland ihr Geschlecht einmal jährlich durch eine einfache mündliche Erklärung bei den Behörden ändern. Kinder unter 14 Jahren benötigen für eine Geschlechtsänderung die Erklärung ihrer Eltern, und Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbständig tun, sofern die Eltern zustimmen. Für beide Gruppen ist eine Beratung vorgeschrieben, deren Durchführung allerdings nicht überprüft wird.
Trotz der unendlichen Zahl sogenannter Geschlechtsidentifikationen geht es auch beim Selbstbestimmungsgesetz stets nur um den Wandel von einem zum anderen Geschlecht, sprich männlich oder weiblich. Es gibt eben nur zwei!
Der Kult um Selbstverstümmelung und angeblichen Geschlechtswandlungen ist indes keine Erscheinung der Moderne, sondern war schon in der Antike bekannt. In der Bibel wird von Verschnittenen berichtet und auch christliche Sekten praktizierten die Amputation von Geschlechtsteilen aus religiösen Gründen.
Kommentare
3 Antworten zu „Wider die Natur: Ampel peitscht Selbstbestimmungsgesetz durch“