Neun Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren terrorisierten im letzten Sommer rund um den Wiener Westbahnhof über zehn zufällige Opfer – Obdachlose, Drogenabhängige, zufällig Ausgewählte. Einer wurde bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Die Staatsanwaltschaft klagt wegen versuchten Mordes an. Am ersten Verhandlungstag fallen Urteile, wie die Kronen Zeitung berichtet – hinter Gitter muss danach allerdings keiner der Verurteilten.
Als das Handyvideo im Wiener Landgericht abgespielt wird, verlassen Zuschauer den Saal. Der 18-jährige Geschädigte liegt blutüberströmt am Boden, bettelt: „Es tut mir leid. Bitte hör auf!“ – und bekommt trotzdem weitere Ellbogenstöße ins Gesicht, Tritte gegen den Kopf. Anschließend würgt ihn der 15-jährige Zweitangeklagte so lange, bis er bewusstlos zusammenbricht. Schwerstverletzte lassen die Täter ihn im Vogelweidpark im 15. Bezirk liegen.
Die Staatsanwältin spannt den juristischen Rahmen dieser Taten nüchtern auf: „Rechtlich bewegen wir uns durch den gesamten ersten Teil des Strafgesetzbuches – von einfacher Körperverletzung bis versuchter Mord.“ Die Motive: Obdachlose und Drogenabhängige galten der Gruppe als legitime Ziele. Drei weitere Opfer wurden im Zuge des sogenannten „Pädo-Huntings“ attackiert – weil es laut Staatsanwältin in sozialen Medien gerade ein „Trend“ war. Die Taten filmten die Angeklagten mit dem Handy und stellten das Material stolz ins Netz.
Am ersten Verhandlungstag werden sechs Beteiligte verurteilt: Die Strafen reichen von acht Monaten bedingt bis zu 18 Monaten teilbedingt, davon sechs Monate unbedingt. Den unbedingten Teil haben alle bereits in Untersuchungshaft abgesessen – Konsequenz: null. Ein 15-jähriges Mädchen, das als Lockvogel beim „Pädo-Hunting“ agierte, kommt mit fünf Monaten bedingt davon. Der Prozess gegen die drei Hauptangeklagten – zwei Rumänen und ein Syrer – wird auf den 2. April vertagt. Beim 15-jährigen Syrer, der sein Opfer bewusstlos gewürgt hatte, lautet der Vorwurf versuchter Mord.
Die Verteidigerin des Erstangeklagten – 16 Jahre, kein Schulabschluss, kein Beruf – findet erklärende Worte: „Wir reden hier nicht von einem schlechten Menschen. Wir reden hier von einem Jugendlichen, der viele ganz falsche Entscheidungen getroffen hat.“ Der Jugendliche selbst erklärt seine Motivation für die Attacke im Vogelweidpark so: „An dem Tag hat er hinter meinem Rücken mit meiner Freundin geredet. Dann hab‘ ich ihn einfach geschlagen.“ Gerichtsmediziner Christian Reiter stellte im Verfahren fest: Jeder einzelne Tritt gegen den Kopf sei für sich genommen mit Lebensgefahr verbunden gewesen.
