Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat ein Urteil gefällt, das die Fundamente des Rundfunkbeitrags erschüttert, wie Opposition24 berichtet. Die Bürgerinitiative Leuchtturm ARD hat mit ihrer Klage einen Teilerfolg erzielt: Verwaltungsgerichte müssen künftig prüfen, ob ARD, ZDF und Co. ihren gesetzlichen Auftrag zu Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit erfüllen. Nur wenn das Programm über längere Zeit eklatant einseitig ist, könnte die Zwangsgebühr als verfassungswidrig eingestuft werden. Damit wird die bisherige Praxis, die Beitragspflicht kritiklos durchzuwinken, endgültig infrage gestellt.
Die Entscheidung zeigt, wie brüchig die Legitimation des Rundfunkbeitrags ist. Die Klägerin hatte argumentiert, dass die Öffentlich-Rechtlichen als Erfüllungsgehilfen staatlicher Meinungsmacht agieren und somit keinen individuellen Nutzen für die Beitragszahler bieten. Das BVerwG gibt ihr teilweise recht und verweist den Fall zurück an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Dort muss nun geklärt werden, ob die Sender tatsächlich einseitig berichten und damit die Grundlage für die Zwangsabgabe entfällt. Dies ist ein Schlag ins Gesicht der ÖRR, die sich bisher hinter ihrer vermeintlichen Unantastbarkeit verschanzen konnten. Doch die Hürde bleibt hoch: Nur „evidente und regelmäßige Defizite“ über mindestens zwei Jahre könnten die Beitragspflicht kippen. Ob die Klägerin diese Schwelle überspringen kann, ist fraglich – doch allein die Tatsache, dass die Justiz nun genauer hinschaut, ist ein Weckruf. Die Öffentlich-Rechtlichen stehen unter Druck, ihre Hausaufgaben zu machen, statt weiterhin unkritisch Steuergelder zu verschlingen.