Wenn heute in Münster vor Gericht darüber verhandelt wird, wie rechtsextrem die AfD ist und ob der Verfassungsschutz sie beobachten darf, wird ein Mann genau hinschauen: Marco Wanderwitz, mutmaßt t-online und schreibt ein baldiges Verbot der Partei herbei, das so einfach dann doch nicht ist. Laut lto ist das aber noch lange nicht in Sicht. Die AfD könne auf Zeit spielen.
Um die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ vorzunehmen müsse der Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden, wobei das Bundesverfassungsgericht für die Prüfung weiterer Rechtsfragen zuständig wäre. Die AfD könne dann wiederum den Rechtsweg beschreiten und somit eine abschließende Entscheidung auf „sehr lange Zeit“ hinauszögern. Erst dann wäre der Weg für ein Verbotsverfahren frei, so lto.
Nach den Maßstäben des BVerfG können Parteien nur verboten werden, wenn sie es darauf anlegen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden (vgl. Art. 21 Abs. 2 GG). Nach seiner bisherigen Rechtsprechung genügt allein die Verbreitung verfassungsfeindlicher Ideen hierfür nicht. Hinzukommen muss eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der freiheitlich demokratischen Grundordnung, auf deren Abschaffung die Partei abzielt. Und außerdem darf ein Erreichen der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheinen.
lto
Kommentare
5 Antworten zu „Urteil in Münster als Startschuss für ein AfD-Verbot?“