Gefährliche E-Roller: Niemand will nach Unfall haften

Wenn sie als Eigentümer oder Mieter im Winter ihrer Pflicht nicht nachkommen, den Gehweg von Glatteis und Schnee zu räumen, kann das im Falle eines Unfalls von Dritten erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Das gilt auch wenn sie mit einem Fahrzeug den Gehweg blockiert haben und dadurch Mitschuld an einem Unfall tragen und dafür haften müssen.

Die Kommunen haften in der Regel nicht für so etwas. Auch dann nicht, wenn sie für die massenhaft herumliegenden E Scooter verantwortlich sind. Ein Leser, der uns schon vor geraumer Zeit auf die Missstände aufmerksam gemacht hatte, ist besonders betroffen. Blinde und sehbehinderte Personen haben große Schwierigkeiten, diese als umweltfreundlich geltenden Fahrzeuge mit dem Blindenstock zu ertasten, die dann zur Stolperfalle werden.

Und so kam es, wie es kommen musste. Trotz mehrfacher Beschwerden und schließlich Klagen vor Gericht wegen eines erlittenen Oberschenkelhalsbruchs und acht Monaten Arbeitsunfähigkeit, sitzt unser Leser nun auf einem Schuldenberg von circa 11.000 €.

Als erste Stadt in Deutschland hat Gelsenkirchen die E-Roller verbannt und folgt damit dem Pariser Beispiel. Der Anbieter gibt sich gelassen, schreibt Heise online dazu. E-Scooter seien fester Bestandteil der Straßenverkehrsordnung, sie könnten nicht einfach verboten werden. Wie man allerdings auch aus anderen Städten hört, betrachtet man die E-Roller immer häufiger als Ärgernis, und wäre froh, sie so schnell wie möglich wieder loszuwerden.

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4 Antworten zu „Gefährliche E-Roller: Niemand will nach Unfall haften“

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